Angebote für Selbstzahler
Zusätzlich zu den ärztlich verordneten Heilmitteln auf Rezept bieten wir in unserer Praxis auch Selbstzahler-Leistungen an.
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Bitte beachten Sie:
Wenn Sie Beschwerden haben, bei denen physiotherapeutisches Handeln zur Linderung sinnvoll ist, benötigen Sie grundsätzlich eine Verordnung von einem Arzt oder Heilpraktiker.Der Grund dafür ist, dass Behandlungen bei Beschwerden ohne entsprechende Verordnung aufgrund des Berufsgesetzes für Physiotherapeuten rechtlich unzulässig sind. Ausnahmen bilden präventive Maßnahmen, bei denen im Moment keine Beschwerden vorliegen oder physiotherapeutische Untersuchungen bzw. Befunde.